Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 23. Juli 2026

§ 1 Anbieter und Geltungsbereich

Anbieter im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) ist EinsatzConnect, Inhaber Joseph Kalonji, Einzelunternehmen, Rolshover Str. 16, 51105 Köln, E-Mail info@einsatzconnect.com, Telefon +49 176 87903867, www.einsatzconnect.com (nachfolgend „Anbieter“).

Diese AGB gelten für sämtliche Verträge, Angebote und Leistungen des Anbieters gegenüber seinen Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“). Kunden sind insbesondere Einrichtungen und Träger der Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, Pflege, von Wohngruppen, Krankenhäusern und psychiatrischen Einrichtungen sowie sonstige soziale Träger und Unternehmen.

Die Leistungen des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertrag mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kommt nicht zustande.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht gesondert widerspricht oder in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen erbringt. Sie gelten nur, soweit der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

Diese AGB gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit demselben Kunden, ohne dass der Anbieter erneut auf sie hinweisen muss.

§ 2 Vertragsgegenstand – Rolle des Anbieters als Vermittler

Der Anbieter ist ein Vermittlungs- und Kooperationsunternehmen. Er erbringt Nachweis- und Vermittlungsleistungen, indem er dem Kunden die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages mit einem geeigneten Kooperationspartner nachweist oder einen solchen Vertragsabschluss vermittelt.

Die Vermittlung kann sich insbesondere auf folgende Bereiche beziehen:

Der Anbieter erbringt die vermittelten Betreuungs-, Sicherheits- oder sonstigen Fachleistungen nicht selbst. Er ist weder Erbringer noch Mitschuldner dieser Leistungen. Gegenstand des Vertrages zwischen Anbieter und Kunde ist ausschließlich die Vermittlungs- bzw. Nachweistätigkeit.

Der Vertrag über die eigentliche Leistungserbringung kommt ausschließlich unmittelbar zwischen dem Kunden und dem vermittelten Kooperationspartner (nachfolgend „Partner“) zustande. Der Anbieter ist an diesem Vertrag nicht beteiligt und wird daraus weder berechtigt noch verpflichtet. Inhalt, Umfang, Konditionen, Vergütung, Laufzeit und Abwicklung dieses Vertrages verhandeln Kunde und Partner eigenverantwortlich.

Der Anbieter schuldet keinen Vermittlungserfolg und keinen Erfolg der vom Partner erbrachten Leistungen. Er sagt insbesondere nicht zu, dass ein passender Partner verfügbar ist, dass ein Vertrag zwischen Kunde und Partner zustande kommt oder dass ein bestimmtes Betreuungs-, Einsatz- oder Sicherheitsergebnis erreicht wird. Zusicherungen oder Garantien werden nur übernommen, soweit sie ausdrücklich und in Textform als solche bezeichnet sind.

Der Anbieter wählt die Partner nach den ihm vorliegenden Informationen sorgfältig aus und leitet Angaben der Partner an den Kunden weiter. Eine eigene inhaltliche Prüfung der Qualifikationen, Nachweise, Erlaubnisse oder Kapazitäten der Partner schuldet der Anbieter nur, soweit dies gesondert in Textform vereinbart ist. Die abschließende Eignungsprüfung obliegt dem Kunden (§ 5).

§ 3 Abgrenzung zur Arbeitnehmerüberlassung

Der Anbieter betreibt keine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Er stellt dem Kunden weder eigene Arbeitnehmer noch Arbeitnehmer Dritter zur Arbeitsleistung zur Verfügung und überlässt keine Personen zur Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Kunden.

Gegenstand der Tätigkeit des Anbieters ist ausschließlich der Nachweis bzw. die Vermittlung von Vertragsgelegenheiten. Ein Arbeits-, Dienst- oder Überlassungsverhältnis zwischen dem Anbieter und den vermittelten Personen oder zwischen dem Anbieter und dem Kunden wird durch die Vermittlung nicht begründet.

Die vermittelten Partner sind selbstständige Unternehmer bzw. eigenständige Dienstleistungsunternehmen. Sie erbringen ihre Leistungen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und in eigener fachlicher und organisatorischer Verantwortung. Der Anbieter erteilt den Partnern keine Weisungen hinsichtlich der Leistungserbringung gegenüber dem Kunden.

Soweit für die konkrete Leistung eine behördliche Erlaubnis, Genehmigung oder Zulassung erforderlich ist – etwa eine Erlaubnis nach § 1 AÜG, eine Erlaubnis nach § 34a GewO oder Erlaubnisse und Betriebserlaubnisse nach dem SGB VIII, SGB IX, SGB XI oder landesrechtlichen Vorschriften –, hat der jeweilige Partner diese in eigener Verantwortung vorzuhalten. Der Kunde ist verpflichtet, sich das Vorliegen der erforderlichen Erlaubnisse und Nachweise vor Vertragsschluss und vor Einsatzbeginn nachweisen zu lassen.

Kunde und Partner sind verpflichtet, ihre Vertragsbeziehung so auszugestalten und durchzuführen, dass keine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung und keine Scheinselbstständigkeit begründet wird. Der Anbieter hat auf die tatsächliche Durchführung dieser Vertragsbeziehung keinen Einfluss und übernimmt hierfür keine Verantwortung.

§ 4 Zustandekommen des Vertrages

Darstellungen auf der Website des Anbieters sowie in Broschüren, Präsentationen oder sonstigen Unterlagen sind unverbindlich und stellen kein Angebot im Rechtssinne dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage.

Der Kunde übermittelt seine Anfrage in Textform (z. B. per E-Mail über info@einsatzconnect.com) oder über das Kontaktformular der Website. Der Vertrag zwischen Anbieter und Kunde kommt zustande, wenn der Anbieter die Anfrage in Textform bestätigt oder mit der Vermittlungstätigkeit beginnt.

Angebote des Anbieters sind, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet, freibleibend und unverbindlich. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

Der Anbieter ist berechtigt, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn kein geeigneter Partner zur Verfügung steht oder rechtliche Bedenken gegen die angefragte Leistung bestehen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter alle für die Vermittlung erforderlichen Angaben vollständig, zutreffend und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere:

Der Kunde prüft die Eignung, Qualifikation, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit des vermittelten Partners sowie das Vorliegen der erforderlichen Nachweise, Erlaubnisse, Versicherungen und Führungszeugnisse (z. B. erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG, soweit einschlägig) in eigener Verantwortung vor Vertragsschluss und vor Einsatzbeginn.

Der Kunde bleibt für die Einhaltung der ihn treffenden aufsichts-, sozial-, arbeitsschutz- und heimrechtlichen Pflichten sowie für die fachliche Verantwortung in seiner Einrichtung allein zuständig. Die Vermittlung durch den Anbieter entbindet den Kunden hiervon nicht.

Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen in Textform, wenn zwischen ihm und einem vermittelten Partner ein Vertrag zustande kommt. Dabei teilt er die für die Berechnung der Vergütung des Anbieters erforderlichen Eckdaten mit (insbesondere Partner, Leistungsumfang, Beginn, Laufzeit und vereinbarte Vergütung).

Änderungen der mitgeteilten Angaben, insbesondere Verlängerungen, Aufstockungen oder vorzeitige Beendigungen des Vertrages mit dem Partner, teilt der Kunde dem Anbieter unverzüglich in Textform mit.

Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, ist der Anbieter für hieraus entstehende Verzögerungen oder Nachteile nicht verantwortlich.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Der Anbieter erhält für seine Vermittlungstätigkeit eine Vergütung nach der jeweils individuell getroffenen Vereinbarung.

Vergütungsmodell: Die Höhe und Art der Vergütung – insbesondere Vermittlungsprovision oder Pauschale je Vermittlung – werden zwischen Anbieter und Kunde vor Vertragsschluss individuell in Textform vereinbart.

Entstehung des Vergütungsanspruchs: Der Vergütungsanspruch entsteht mit Abschluss des Vertrages zwischen dem Kunden und dem vermittelten Partner. Er entsteht in gleicher Weise für Folge-, Anschluss- und Erweiterungsaufträge mit demselben Partner.

Alle Preisangaben verstehen sich netto in Euro zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

Rechnungen sind ohne Abzug fällig innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang des Betrags auf dem Konto des Anbieters.

Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie die gesetzliche Verzugskostenpauschale geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Reisekosten, Auslagen und sonstige Aufwendungen des Anbieters werden nur erstattet, soweit sie zuvor in Textform vereinbart wurden.

§ 7 Umgehungsverbot

Die vom Anbieter übermittelten Informationen über Partner – insbesondere Namen, Kontaktdaten, Profile, Kapazitäten und Konditionen – sind ausschließlich für den Kunden bestimmt und vertraulich zu behandeln.

Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von 12 Monaten nach der letzten Nachweis- oder Vermittlungsleistung keine Verträge mit einem vom Anbieter nachgewiesenen Partner unter Umgehung des Anbieters abzuschließen oder abschließen zu lassen. Dies gilt auch für Folge-, Anschluss- und Erweiterungsaufträge sowie für Vertragsschlüsse über mit dem Kunden verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG oder über Dritte.

Die Weitergabe der übermittelten Informationen an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des Anbieters in Textform unzulässig. Kommt es infolge einer unbefugten Weitergabe zu einem Vertragsschluss zwischen dem Dritten und dem Partner, steht dem Anbieter die vereinbarte Vergütung ebenso zu, als wäre der Vertrag mit dem Kunden geschlossen worden.

War dem Kunden ein nachgewiesener Partner bereits vor der Vermittlung bekannt, hat er dies dem Anbieter unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Zugang des Nachweises, in Textform unter Angabe der Umstände mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen. Andernfalls gilt der Nachweis als ursächlich für einen späteren Vertragsschluss.

Für jeden Fall des schuldhaften Verstoßes gegen dieses Umgehungsverbot verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von in Höhe der dem Anbieter entgangenen Vergütung, mindestens jedoch in Höhe der für die betreffende Vermittlung zuvor vereinbarten oder üblichen Vergütung. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt; die Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.

§ 8 Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus ausdrücklich übernommenen Garantien bleibt unberührt.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Eine weitergehende Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn und Betriebsunterbrechungsschäden.

Der Anbieter haftet nicht für die Leistungen der vermittelten Partner. Insbesondere haftet er nicht für deren Auswahlentscheidung durch den Kunden, deren fachliche Qualifikation, Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit, Vertragstreue oder Zahlungsfähigkeit sowie nicht für Schäden, die im Rahmen der Leistungserbringung durch einen Partner bei dem Kunden, dessen Personal, dessen Klientinnen und Klienten oder Dritten entstehen. Die vermittelten Partner sind keine Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

Ansprüche des Kunden gegen den vermittelten Partner sind ausschließlich diesem gegenüber geltend zu machen.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Angaben, die der Anbieter von Partnern erhalten und unverändert an den Kunden weitergeleitet hat, haftet der Anbieter nur, soweit er deren Unrichtigkeit kannte oder grob fahrlässig nicht kannte.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

Ansprüche des Kunden gegen den Anbieter verjähren – ausgenommen in den Fällen des ersten Absatzes dieses Paragraphen – in 12 Monaten ab Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände.

§ 9 Vertraulichkeit und Datenschutz

Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei – insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Konditionen, Partnerdaten sowie einrichtungsbezogene Informationen – vertraulich zu behandeln, nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Verletzung dieser Vereinbarung öffentlich bekannt werden, der empfangenden Partei bereits vorher rechtmäßig bekannt waren oder deren Offenlegung aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnung erforderlich ist.

Der Kunde stellt sicher, dass er dem Anbieter personenbezogene Daten Dritter – insbesondere von Klientinnen und Klienten, Bewohnerinnen und Bewohnern oder Patientinnen und Patienten – nur auf zulässiger Rechtsgrundlage und nur im erforderlichen Umfang übermittelt. Angaben zum Bedarf sollen soweit möglich ohne Personenbezug erfolgen. Besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO sind dem Anbieter nicht zu übermitteln, soweit dies nicht ausdrücklich und auf gesonderter Rechtsgrundlage vereinbart ist.

Berufs- und Sozialgeheimnisse, insbesondere nach § 203 StGB und §§ 35 SGB I, 67 ff. SGB X, sind von den Parteien zu beachten.

Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

Vermittlungsaufträge im Einzelfall enden mit Erfüllung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Bereits entstandene Vergütungsansprüche des Anbieters bleiben unberührt.

Schließen die Parteien eine Rahmenvereinbarung über eine fortlaufende Zusammenarbeit, wird diese auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Sie kann von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende in Textform ordentlich gekündigt werden.

Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor bei erheblichem Zahlungsverzug des Kunden, bei Verstoß gegen das Umgehungsverbot nach § 7 oder bei schwerwiegender Verletzung der Vertraulichkeitspflichten.

Kündigungen bedürfen der Textform.

Die Beendigung der Zusammenarbeit lässt bereits bestehende Verträge zwischen dem Kunden und vermittelten Partnern sowie die Regelungen der §§ 7 und 9 unberührt.

§ 11 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die dem Anbieter die Erbringung seiner Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien ihn für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von seinen Leistungspflichten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien und Pandemien sowie behördliche Maßnahmen aus deren Anlass, Krieg, Aufruhr, Streiks und Aussperrungen, langandauernde Ausfälle von Telekommunikations- oder Energienetzen sowie sonstige vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände.

Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer der Störung. Dauert die Störung länger als 8 Wochen an, sind beide Parteien berechtigt, den betroffenen Auftrag in Textform zu kündigen.

§ 12 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

Die Website des Anbieters sowie deren Inhalte – insbesondere Texte, Bilder, Grafiken, das Logo, die Marke „EinsatzConnect“, das Layout und die Struktur – sind urheber-, marken- und wettbewerbsrechtlich geschützt und stehen im Eigentum des Anbieters oder seiner Lizenzgeber.

Eine Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung oder sonstige Nutzung über die gesetzlich zulässigen Fälle hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform. Vom Anbieter überlassene Unterlagen (z. B. Partnerprofile, Präsentationen, Broschüren) darf der Kunde ausschließlich für den vereinbarten Vertragszweck verwenden.

§ 13 Verfügbarkeit der Website

Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Erreichbarkeit seiner Website, schuldet diese jedoch nicht. Ein Anspruch auf ständige Verfügbarkeit besteht nicht.

Insbesondere können Wartungsarbeiten, technische Störungen, notwendige Sicherheitsmaßnahmen, Umstände im Verantwortungsbereich des Hosting-Dienstleisters sowie Ereignisse höherer Gewalt zu vorübergehenden Einschränkungen oder Unterbrechungen führen. Für hierdurch bedingte, vorübergehende Nichtverfügbarkeit haftet der Anbieter nach Maßgabe des § 8 nicht.

§ 14 Elektronische Kommunikation

Die Kommunikation zwischen den Parteien erfolgt regelmäßig elektronisch, insbesondere per E-Mail. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ihm der Anbieter rechtlich relevante Erklärungen im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung in Textform, insbesondere per E-Mail, übermittelt, soweit nicht zwingend eine strengere Form vorgeschrieben ist.

Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm angegebenen Kontaktdaten zutreffend und erreichbar sind, und teilt Änderungen unverzüglich mit. Beiden Parteien ist bekannt, dass die Kommunikation per unverschlüsselter E-Mail Sicherheitsrisiken unterliegt; für besonders sensible Informationen können die Parteien einen anderen Übermittlungsweg vereinbaren.

§ 15 Kommunikation über die Website

Anfragen können über das Kontaktformular der Website übermittelt werden. Der Eingang einer solchen Anfrage begründet noch keinen Vertrag; § 4 bleibt unberührt.

Der Nutzer versichert, dass die im Formular gemachten Angaben zutreffend sind und er zur Angabe der Daten – insbesondere fremder Kontaktdaten – berechtigt ist. Die missbräuchliche Nutzung der Kommunikationsfunktionen, etwa durch automatisierte Abfragen, Werbung ohne Einwilligung oder das Einstellen rechtswidriger Inhalte, ist untersagt.

§ 16 Änderungen dieser AGB

Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte rechtliche oder tatsächliche Rahmenbedingungen erforderlich ist und der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

Bei einer auf Dauer angelegten Geschäftsbeziehung (Rahmenvereinbarung) werden dem Kunden die geänderten Bedingungen in Textform mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht. Auf diese Folge wird der Anbieter in der Mitteilung gesondert hinweisen. Widerspricht der Kunde, ist jede Partei berechtigt, die Rahmenvereinbarung mit der Frist des § 10 zu kündigen.

Für bereits abgeschlossene Einzelvermittlungen gilt jeweils die bei Vertragsschluss gültige Fassung dieser AGB.

§ 17 Sanktionen bei falschen Angaben

Macht der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben – etwa indem er eine bestehende Vorkenntnis eines Partners entgegen § 7 verschweigt, einen Vertragsabschluss mit einem vermittelten Partner entgegen § 5 nicht oder unrichtig meldet oder unzutreffende Bedarfs- oder Unternehmensangaben macht –, ist der Anbieter berechtigt, weitere Vermittlungen abzulehnen und die Geschäftsbeziehung aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen.

Verschweigt der Kunde einen provisionsrelevanten Vertragsabschluss mit einem vermittelten Partner, gilt die vereinbarte Vergütung des Anbieters als entstanden. Weitergehende Vergütungs-, Vertragsstrafe- und Schadensersatzansprüche des Anbieters, insbesondere nach § 7, bleiben unberührt.

§ 18 Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Regeln des internationalen Privatrechts, soweit diese zur Anwendung fremden Rechts führen würden.

Erfüllungsort für alle Leistungen aus der Geschäftsbeziehung ist Köln. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Geschäftsbeziehung ist – soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – Köln. Der Anbieter ist daneben berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie sämtliche Erklärungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag auf Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung der anderen Partei in Textform.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Entsprechendes gilt bei Regelungslücken.

← Zurück zur Startseite